Die Unitarier – Religionsgemeinschaft freien Glaubens befürworten den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz) von der Gruppe der Bundestagsabgeordneten um Peter Hintze (CDU/CSU) und Karl Lauterbach (SPD). Der Gesetzentwurf will Ärzten bundesweit Rechtssicherheit verschaffen, wenn sie schwersterkrankten Menschen ohne Aussicht auf ein Überleben bei der Beendigung ihres Lebens helfen. Dazu soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein eigenständiger Paragraf 1921a eingeführt werden, der die Bedingungen wie Volljährigkeit und Freiwilligkeit regelt. Horst Prem, Landesgemeindeleiter der Unitarier in Bayern und ehem. langjähriger Präsident der Unitarier bundesweit, schätzt den Gesetzentwurf als vernünftig und praktikabel ein.
„Diese Lösung berücksichtigt sowohl die Wünsche des Patienten als auch die Gewissenssituation des Arztes“, so Prem auf Nachfrage hin. „Sterben ist eine höchst private und individuelle Angelegenheit, der wir mit dem neuen Gesetz besser gerecht werden können.“
Mit diesem Gesetzentwurf würde ein bundesweiter Anspruch eines unheilbar erkrankten Menschen auf Hilfestellung eines Arztes entstehen, sofern der ausführende Arzt seinerseits die Handlung mit seinem Gewissen vereinbaren kann und eine umfangreiche ärztliche Beratung voraus gegangen ist. Der neue § 1921a vereinheitlicht die bislang in jedem Bundesland unterschiedliche Handhabung. Aktuell sind die Vorgaben Sache der länderbezogenen Ärztekammern. Die Regelungen in Berlin, Bayern und Baden-Württemberg sind recht liberal, während die Kammer Nordrhein es den Mitgliedern ausdrücklich verbietet, Patienten selbst auf Verlangen hin zu helfen.
Die Unitarier streben nach religiöser Eigenständigkeit jedes einzelnen und lehnen starre Dogmen ab. Sie treten weltweit für Freiheit, Vernunft, Demokratie und Menschenrechte ein. Die Möglichkeit, das Lebensende Schwersterkrankter weitgehend selbst bestimmen zu können, sehen sie als wesentlichen Teil des Persönlichkeitsrechts.
Würde bis zum Schluss