Der Bischof von Limburg geht uns alle an
Seit mehr als zweihundert Jahren bezahlen deutsche Steuerzahler an die katholische und die protestantische Kirche sogenannte Staatsleistungen als Ausgleich für das in napoleonischer Zeit beschlagnahmte Kircheneigentum. Schon in der Weimarer Verfassung wurde eine Ablösung dieser Staatsleistungen verankert (Art. 138, Abs 1). Dieser Artikel wurde auch ins Grundgesetz übernommen. Geschehen ist seither nichts. So werden circa 450 Mio Euro pro Jahr (Tendenz steigend) auf der Grundlage dieses Gesetzes ausgezahlt, obwohl das Gesetz ein Ende dieser Zahlungen vorsieht. Damit können solche Prachtbauten wie die des Bischofs in Limburg vom Geld aller Steuerzahler finanziert werden, ohne dass ein Rechnungshof dies kontrolliert oder die Steuerzahler derartige Verschwender abwählen können.
Daher fordert der <link http: dfw-dachverband.de external-link-new-window externen link in neuem>Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften (DFW) den neugewählten Bundestag auf, endlich den Auftrag des Grundgesetzes umzusetzen, eine Ablösung der Staatsleistungen gesetzlich zu beschließen und gemäß Artikel 140 GG ein Gesetz, in dem die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen festgelegt werden, zu verabschieden.
Renate Bauer, Präsidentin des <link http: dfw-dachverband.de external-link-new-window externen link in neuem>DFW